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   SG Hannover, 10.03.2004 - S 10 KA 1571/00   

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https://dejure.org/2004,20544
SG Hannover, 10.03.2004 - S 10 KA 1571/00 (https://dejure.org/2004,20544)
SG Hannover, Entscheidung vom 10.03.2004 - S 10 KA 1571/00 (https://dejure.org/2004,20544)
SG Hannover, Entscheidung vom 10. März 2004 - S 10 KA 1571/00 (https://dejure.org/2004,20544)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 69 Satz 1, 3 SGB; § 284 BGB; § 288 BGB
    Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen; Abrechnungsprobleme oder Abrechnungsunstimmigkeiten auf Grund der Fusion von Betriebskrankenkassen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen; Abrechnungsprobleme oder Abrechnungsunstimmigkeiten auf Grund der Fusion von Betriebskrankenkassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 14/99 R

    Honorierung bei Behandlung von heilfürsorgeberechtigten Personen, unentgeltliche

    Auszug aus SG Hannover, 10.03.2004 - S 10 KA 1571/00
    Die Rechtssprechung des Bundessozialgericht (BSG) vom 17. November 1999, Az.: B 6 KA 14/99 R , habe auf eine Regelungslücke abgestellt, die seit der Änderung des § 69 SGB V zum 1. Januar 2000 ausdrücklich vom Gesetzgeber geschlossen worden sei.

    Das Urteil des BSG vom 17. November 1999, Az.: B 6 KA 14/99 R , betreffe den Zeitraum von 1980 bis 1989.

    In seinem Urteil vom 17. November 1999, Az.: B 6 KA 14/99 R , hebe das BSG hervor, dass Zinsen im Gesamtvertrag zu vereinbaren seien, aber den ärztlichen Honoraren und Gesamtvergütungen eine generelle Verzinsungspflicht fremd sei.

    Im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung des BSG vom 20. Februar 1968, Az.: 6 RKA 19/67, Breithaupt 1968, 907 ff., Urteil vom 24. September 1968, Az.: 6 RKA 17/66 , BSGE 28/218 ff. und BSG, Urteil vom 17. November 1999, Az.: B 6 KA 14/99 R , besteht inzwischen auf Grund der gesetzlichen Regelung in § 69 Satz 3 SGB V eine gesetzliche Regelung zur Zahlung von Prozesszinsen auf Grund von Verzug.

    In seinem Urteil vom 17. November 1999, Az.: B 6 KA 14/99 R , führt das BSG aus, dass "Ersatzansprüche zwischen öffentlich-rechtlichen Leistungsträgern regelmäßig keine Anspruch auf Prozess- oder Verzugszinsen" begründen, "es sei denn, dieses ist ausdrücklich abweichend geregelt." Es verweist dabei auf ein Urteil des BSG vom 20. Februar 1968, Az.: 6 RKa 19, 67 (Breithaupt 1968, 907), wonach der damals erkennende Senat nicht über die Fragestellung entscheiden musste, "ob in den Gesamtverträgen über die kassenärztliche Versorgung oder den darüber geschlossenen Bundes- oder Landesmantelverträgen (§ 368g Abs. 2 Reichsversicherungsordnung - RVO -) für den Fall einer nicht rechtzeitigen Zahlung der Gesamtvergütung eine Verzinsungspflicht vereinbart' werden kann".

  • BSG, 24.09.1968 - 6 RKa 17/66
    Auszug aus SG Hannover, 10.03.2004 - S 10 KA 1571/00
    Das BSG habe in seinem Urteil vom 24. September 1968, Az.: 6 RKa 17/66 , entschieden, dass Prozesszinsen - wie vorliegend - mangels ausdrücklicher Anspruchsverbürgung nicht zu erstatten seien.

    Im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung des BSG vom 20. Februar 1968, Az.: 6 RKA 19/67, Breithaupt 1968, 907 ff., Urteil vom 24. September 1968, Az.: 6 RKA 17/66 , BSGE 28/218 ff. und BSG, Urteil vom 17. November 1999, Az.: B 6 KA 14/99 R , besteht inzwischen auf Grund der gesetzlichen Regelung in § 69 Satz 3 SGB V eine gesetzliche Regelung zur Zahlung von Prozesszinsen auf Grund von Verzug.

  • BSG, 20.02.1968 - 6 RKa 19/67

    Ansprüche einer Kassenärztlichen Vereinigung - Anspruch auf Verzugszinsen -

    Auszug aus SG Hannover, 10.03.2004 - S 10 KA 1571/00
    Das BSG habe in seinen Urteil vom 20. Februar 1968, Az.: 6 RKa 19/67 , festgestellt, dass Verzugszinsen bei der Entrichtung der Gesamtvergütung nicht zu zahlen seien.

    Im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung des BSG vom 20. Februar 1968, Az.: 6 RKA 19/67, Breithaupt 1968, 907 ff., Urteil vom 24. September 1968, Az.: 6 RKA 17/66 , BSGE 28/218 ff. und BSG, Urteil vom 17. November 1999, Az.: B 6 KA 14/99 R , besteht inzwischen auf Grund der gesetzlichen Regelung in § 69 Satz 3 SGB V eine gesetzliche Regelung zur Zahlung von Prozesszinsen auf Grund von Verzug.

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R

    Zulassung - vertragspsychotherapeutische bzw vertragsärztliche Versorgung -

    Auszug aus SG Hannover, 10.03.2004 - S 10 KA 1571/00
    Die Entscheidung richtet sich nach altem Kostenrecht, das für vor dem 2. Januar 2002 rechtshängig gewordenen Rechtsstreitigkeiten aus Gründen des verfassungsrechtlich gebotenen prozessualen Vertrauensschutzes fortgilt (BSG, Urteil vom 30. Januar 2002, Az.: B 6 KA 20/01 R ).
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 26/99 R

    Beeinträchtigung der Berufsfreiheit von Diätassistenten

    Auszug aus SG Hannover, 10.03.2004 - S 10 KA 1571/00
    Aus dem Urteil des BSG vom 28. Juni 2000, Az.: B 6 KA 26/99 R , sei zu entnehmen, dass die von der Klägerin benannte Betroffenheit Dritter in § 69 Satz 4 SGB V nur öffentlich-rechtlich zu bewerten sei.
  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 17/00 R

    Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu den Leistungserbringern

    Auszug aus SG Hannover, 10.03.2004 - S 10 KA 1571/00
    Auch im Urteil des BSG vom 25. September 2001, Az.: B 3 KR 17/00 R , würden auch nach der Neufassung des Gesetzes alle Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu den unmittelbar oder mittelbar betroffenen Leistungserbringern allein öffentlich-rechtlich qualifiziert.
  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R

    Landesverband der Krankenkassen - Kompetenzübertragung - Abschluss von Verträgen

    Diese Zielsetzung der Neufassung des § 69 SGB V schließt es entgegen einer in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum vertretenen Auffassung (SG Hannover, Urteil vom 10. März 2004 - S 10 KA 1571/00 = MedR 2004, 579/580; Wehebrink, NZS 2002, 529 ff) aus, aus der Neufassung des § 69 SGB V Rückschlüsse auf eine Absicht des Gesetzgebers zur Änderung der bisherigen Rechtspraxis hinsichtlich der Zahlung von Verzugszinsen innerhalb der Leistungsbeziehungen nach dem 4. Kapitel des SGB V zu ziehen.
  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 72/04 R

    Kompetenzen eines Landesverbandes der Krankenkassen in der vertragsärztlichen

    Diese Zielsetzung der Neufassung des § 69 SGB V schließt es entgegen einer in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum vertretenen Auffassung (SG Hannover, Urteil vom 10. März 2004 - S 10 KA 1571/00 = MedR 2004, 579/580; Wehebrink, NZS 2002, 529 ff) aus, aus der Neufassung des § 69 SGB V Rückschlüsse auf eine Absicht des Gesetzgebers zur Änderung der bisherigen Rechtspraxis hinsichtlich der Zahlung von Verzugszinsen innerhalb der Leistungsbeziehungen nach dem 4. Kapitel des SGB V zu ziehen.
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